Reglement über die Berufsprüfung
Das vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 22. Februar 2003
erlassene Dokument regelt die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung sowie die Vergabe des geschützten Berufstitels:
Reglement
Wegleitung
Gestützt auf die Artikel 4, 15 und 16 des obenstehenden Reglements über die Abschlussprüfung erlässt die Qualitätssicherungskommission SVF-ASFC folgende Ausführungsbestimmungen mit Einzelheiten zur Zulassung, zum Prüfungsablauf und -inhalt:
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