Prüfungsabsolvierung

  1. Kann ich im Herbst desselben Jahres die Modulprüfungen und die eidg. Berufsprüfung parallel zueinander absolvieren?

    Nein. Bei der Anmeldung zur Berufsprüfung müssen Sie bereits im Besitz der Nachweise der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sein. Dementsprechend können Sie die eidg. Berufsprüfung frühestens im nachfolgenden Jahr absolvieren
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